Fast schon unerwartet war heute der BGH-Richterspruch bezüglich Gleichstellung von Ehen und „eingetragenen Lebensgemeinschaften“. Danach bleiben Ehen weiter priviligiert. Begründung (eigentlich ganz einleuchtend): Da können Kinder rauskommen – und das ist eine nicht ganz unwichtige Komponente für die Zukunft unserer Gesellschaft.
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